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Einer der Steuerabzüge, der im italienischen Maßnahmenpaket gegen die Coronakrise  („decreto rilancio“) enthalten ist, ist der Ecobonus 100. Die italienische Regierung hat erklärt, dass der Ecobonus 110 auch auf Hausautomationssysteme angewendet werden kann, insbesondere für Arbeiten, die die Installation und Implementierung von Gebäudeautomationsgeräten und -systemen in Wohnimmobilien umfassen.

Wie ein Artikel der italienischen Zeitung Italia Oggi hervorhebt, „müssen Gebäudeautomationsgeräte, die unter den Ecobonus fallen, auf rein technischer Ebene den Energieverbrauch über Multimediakanäle mittels periodischer Datenversorgung sowie die aktuellen Betriebsbedingungen und Temperatur anzeigen, sowie aus der Ferne ein- und ausgeschaltet und wöchentlich programmiert werden können“.

Es ist ebenfalls zu beachten, dass der Ecobonus nach Angaben der italienischen Steuerbehörde eine Subvention ist, die Teil des italienischen Corona-Maßnahmenpaketes ist und eine Steuervergünstigung für Ausgaben darstellt, die vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 anfallen. Sie gilt nur für spezifische Eingriffe im Bereich Energieeffizienz, Antiseismik, Installation von Photovoltaikanlagen oder Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen in Gebäuden.