Die italienische Regierung verlängert die Förderung von Baumaßnahmen 2019 / Gtres
Die italienische Regierung verlängert die Förderung von Baumaßnahmen 2019 / Gtres

Das italienische Haushaltsgesetz für 2019 sieht die Verlängerung der Steuervergünstigung von 50% für durchgeführte Bauprojekte wie Restaurierungen und Renovierungen an Immobilien vor.

Verlängerung der staatlichen Förderung von Bauprojekten 2019

Die Verlängerung der staatlichen Förderung von Bauprojekten bis zum 31. Dezember 2019 wurde noch rechtzeitig beschlossen. So können weiterhin bis zu 50% der anfallenden Kosten für Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden.

Neuheiten bei der staatlichen Förderung von Bauprojekten 2019

Die wichtigste Neuerung bei der staatlichen Förderung von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen 2019 betrifft die seit November letzten Jahres eingeführte Verpflichtung bei allen Baumaßnahmen, die Energieeinsparungen oder der Umstellung auf erneuerbare Energien dienen, diese Daten innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Beendigung der Arbeiten an die ENEA (Behörde für Erneuerbare Energien) zu übermitteln.

Voraussetzungen, um von der Steuererleichterung zu profitieren

Alle Steuerzahler, die italienische Einkommensteuer zahlen (IRPEF), können von dieser Steuererleichterung profitieren, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in Italien haben oder nicht. Das betrifft somit nicht nur die Eigentümer der Immobilien, sondern auch all diejenigen, die Nutzrechte an den Immobilien haben, an denen Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, und die für diese Kosten aufkommen, d. h. Eigentümer, Inhaber eines Nutzrechtes, Mieter oder Untermieter, Genossenschaftsmitglieder, Einzelunternehmer oder Steuerzahler, die genau wie Einzelunternehmer Einkünfte erzielen.

Außerdem hat ein Recht auf Steuererleichterung, wer die Kosten der Baumaßnahmen trägt und die Überweisungen veranlasst und dessen Name als Empfänger auf den Rechnungen erscheint wie z. B. Familienmitglieder des Eigentümers oder der getrennt lebende Ehepartner, wenn die Immobilie dem anderen Ehepartner gehört.

Höchstgrenze für die Steuererleichterung 2019

Wer seine Immobilie renoviert, kann von einer Steuervergünstigung von 50% profitieren, mit einer Höchstgrenze von 96.000 Euro pro Immobilie.

Diese Höchstgrenze wird jährlich berechnet und betrifft das einzelne Gebäude samt seinen dazugehörigen Einheiten. Wenn die in einem Jahr durchgeführten Baumaßnahmen eine Fortführung der im vorherigen Jahr begonnenen Arbeiten darstellen, müssen zur Bestimmung der Höchstgrenze der abzugsfähigen Ausgaben die im selben Jahr getätigten Ausgaben berücksichtigt werden: Die Steuererleichterung wird nur dann gewährt, wenn die Kosten auf die die Vergünstigung bereits angerechnet wurden nicht die Gesamthöchstgrenze überschreiten.

Die Steuervergünstigung wird in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt, beginnend in dem Jahr, in dem die Ausgaben entstanden.