
Mit ihrem Urteil 6882/2019 stellten die Vereinigten Sektionen des italienischen Kassationsgerichts fest, dass eine Klausel in einem Mietvertrag rechtmäßig ist, die bestimmt, dass Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Mietobjekt vom Mieter getragen werden müssen.
Das Urteil betrifft den Mietvertrag einer Immobilie (keine Wohnimmobilie), in dem eine gesonderte Klausel vorsieht, dass „der Mieter während der gesamten Vertragslaufzeit alle Steuern, Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Mietobjekt und diesem Vertrag zu tragen hat und somit den Vermieter diesbezüglich dieser Kosten entschädigen muss; der Vermieter ist verpflichtet, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit seinem Einkommen aus dem Mietverhältnis zu zahlen“.
Diese Klausel wurde vom Mieter angefochten. Er führte an, dass die Klausel darauf abziele, ihm, d. h. einer anderen Person als dem eigentlichen Steuerzahler (dem Eigentümer), „die Steuerlast im Zusammenhang mit der ICI und der IMU“ zu übertragen. Dies stehe eindeutig im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz (Artikel 53) bezüglich des Beitrags zu den öffentlichen Ausgaben aufgrund seiner Zahlungsfähigkeit und zu Artikel 79 des Gesetzes 392/1978.
Die Klage des Mieters wurde vom Berufungsgericht Florenz abgelehnt, und die 3. Kammer des Obersten Gerichtshofs hat bereits eine einstweilige Verfügung (28437/2017) erlassen, wonach dieser Vertrag keine Übertragung der Steuerpflicht, sondern eine „bloße Integration“ der fälligen Miete darstellt.
Mit dem Urteil 6882/2019 verwiesen die Vereinigten Sektionen des Obersten Gerichtshofs auf zwei Urteile aus dem Jahr 1985, Nummer 5 und Nummer 6445, jedoch in Bezug auf die direkten Steuern.
Das Urteil 5/1985 erklärte allgemein eine Klausel für nichtig, die „das Gewicht der Steuer auf einen anderen Steuerzahler (...) überträgt“, während das Urteil 6445/1985 klarstellte, dass diese Hypothese nicht eintritt, wenn die Steuer vom Steuerzahler gezahlt wurde und die Klausel die Funktion hat, den „Preis“ der Verhandlung dieses Dienstes zu ergänzen, da in der Praxis der Mieter dem Vermieter die gezahlte Steuer entrichtet.
Durch ihre Entscheidung machten die Vereinigten Sektionen deutlich, dass der Transferpakt für den ICI-IMU nicht durch spezifische Regeln verboten ist (im Gegensatz zu anderen Steuern wie Stempelsteuern und direkten Steuern). Daraus folgt, dass der Grundsatz des Urteils 6445/1985 weiterhin als gültig anzusehen ist und die Klausel als „Rückerstattung“ oder „andere Zahlungsweise“ zu verstehen ist, die vom Mieter zu zahlen ist.
Originalartikel: Affitto, l’inquilino può rimborsare l’Imu al posto del locatore (Il sole 24 ore)