
Seit dem 2. Mai 2019 können Steuerpflichtige in Italien ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Dazu kann man ganz leicht das vorausgefüllte Modell 730 (Modello settetrenta) benutzen, das bereits alle Angaben für die Steuererklärung enthält und auf der Website des italienischen Finanzamtes (Agenzia delle Entrate) heruntergeladen werden kann. Die Angaben in der Steuererklärung können bei Bedarf bearbeitet werden; anschließend kann das Modell 730 direkt online eingereicht werden.
Modell 730: Fristen für die vorausgefüllte Steuererklärung
Am 2. Mai hat in Italien die Kampagne für die Einkommensteuererklärung begonnen. Seit diesem Tag ist es möglich, das vorausgefüllte Modell 730 zu bearbeiten und so z. B. Ausgaben, die vom italienischen Finanzamt nicht erfasst wurden, hinzuzufügen oder etwaige Fehler zu korrigieren. Es empfiehlt sich jedoch, bis zum 10. Mai mit der Einreichung der Steuererklärung zu warten, da ab diesem Datum das Online-Tool des Finanzamtes aktiviert wird, das Sie durch die Steuererklärung führt. Die Frist für die Einreichung des vorgefüllten Modell 730 ist der 23. Juli 2019.
Das vorausgefüllte Modell 730 ohne Änderungen einreichen
Steuerzahler haben in Italien die Möglichkeit, das vorausgefüllte Modell 730 unverändert zu akzeptieren und einzureichen. In diesem Fall führt das italienische Finanzamt bei Steuerpflichtigen, die dazu verpflichtet sind, ihre Angaben an den Fiskus zu übermitteln, keine Überprüfungen durch. Dies betrifft Ärzte, Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Drogeriemärkte, Optiker, Psychologen, Krankenschwestern, Universitäten, Banken, Versicherungen oder Einrichtungen des Dienstleistungssektors.
Das vorausgefüllte Modell 730 gilt auch dann als unverändert akzeptiert, wenn Sie Angaben ändern, die sich nicht auf die Ermittlung Ihres Einkommens und der anfallenden Steuern auswirken, wie zum Beispiel:
- Änderung der personenbezogenen Daten (mit Ausnahme der Wohngemeinde des Steuerpflichtigen);
- Änderung der Angaben desjenigen, der die Änderung an der Steuererklärung vornimmt;
- Änderung der Steuernummer des Ehepartners, wenn dieser nicht in Italien steuerpflichtig ist;
- Ausfüllen des Felds I für die Anrechnung eines Darlehens;
- Ausfüllen des Felds F mit der Option für diejenigen, die Steuerhilfe leisten, den berechneten Betrag nicht zu zahlen oder weniger zu zahlen;
- Antrag auf Unterteilung des fälligen Betrags.
Das Modell 730 mit Änderungen einreichen
Wenn Sie im vorausgefüllten Modell 730 Änderungen vornehmen, die Ihre Ausgaben betreffen, so gilt das Modell als bearbeitet. Hilfe zur Errechnung der italienischen Einkommensteuer 2018 steht erst ab dem 10. Mai zur Verfügung, so dass es am besten ist, einfach abzuwarten.
Die Steuerzahler können ab sofort das vom Finanzamt vorausgefüllte Modell 730 akzeptieren, ergänzen oder bearbeiten und direkt vom PC aus versenden. Die Einkommenserklärung kann vom 10. Mai bis 30. September 2019 eingereicht werden. Insgesamt hat das italienische Finanzamt 2019 960 Millionen Daten vorgeladen, was einem Anstieg von 3,8% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Das vorausgefüllte Modell 730 herunterladen
Um das vorausgefüllte Modell 730 einzusehen und herunterladen zu können, müssen Sie auf der Website der Agenzia delle Entrate Ihre PIN und Ihr Passwort eingeben. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, Ihre Zugangsdaten zu erhalten: SPID, INPS-Pin und CNS-Bürgerkarte.