Das Dekret für Wiederbelebung wurde nun offiziell abgesegnet / Gtres
Das Dekret für Wiederbelebung wurde nun offiziell abgesegnet / Gtres

Nach der Absegnung durch den Senat ist Italiens Dekret zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Coronakrise nun Gesetz. Es gab einige Änderungen in Bezug auf die geplanten Maßnahmen, vom Ecobonus 100 bis hin zu nicht erstattungsfähigen Hilfen. Der offizielle und endgültige Text steht bis zur Veröffentlichung im italienischen Staatsbulletin Gazzetta noch aus.

Die italienische Regierung hat fast 55 Milliarden Euro für ein Maßnahmenpaket zum Wiederaufbau Italiens beschlossen, während das Land langsam wieder zur Normalität zurückkehrt.

Hier werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Maßnahmen des „Decreto Rilancio“.

Mietprämien für Unternehmen

Diese Maßnahme beinhaltet den Abzug von 60% auf Mieten, die für gewerbliche, handwerkliche, landwirtschaftliche, touristische Tätigkeiten oder für die gewohnheitsmäßige und berufliche Ausübung der Selbständigkeit bestimmt sind.

Rabatte auf Stromrechnungen

Im Mai, Juni und Juli gibt es Rabatte auf Strom-, Gas- und Wasserrechnungen sowie eine Zuweisung von 600 Millionen Euro für Stromrechnungen für kleine Produktions- und kommerzielle Aktivitäten.

Bonus für Haushaltspersonal und Betreuer

Hausangestellte mit Verträgen über mehr als 10 Stunden pro Woche erhalten einen Bonus von 500 Euro pro Monat.

Bonus für Selbstständige

Freiberufler, Saisonarbeiter und Selbstständige erhalten einen Bonus von 600 Euro, während diejenigen in den prekärsten Situationen auch Anspruch auf bis zu 1.000 Euro haben, wenn sie im März und April einen Einkommensrückgang von 33% im Vergleich zu diesen beiden Monaten im des Jahres 2019 nachweisen können.

110% Ecobonus

Dies ist eine der am meisten erwarteten und diskutierten Maßnahmen: ein 110%-Bonus für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021.

Urlaubsgeld

Diese Maßnahme beinhaltet einen Bonus von bis zu 500 Euro für Urlaubsausgaben in italienischen Unterkünften vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Auto-Ecobonus

Der Auto-Ecobonus ist ein Anreiz von bis zu 3.500 Euro für diejenigen, die ein Auto der Euro 6-Emissionsstufe kaufen und ein Auto verschrotten, das mindestens 10 Jahre alt ist. Dieser Betrag wird halbiert, wenn das alte Fahrzeug nicht verschrottet wird.

Homeoffice

Das Homeoffice für Beamte wird bis zum 31. Dezember verlängert. Beschäftigte des privaten Sektors mit einem Kind unter 14 Jahren haben auch das Recht, bis zum 31. Juli 2020 von zu Hause aus zu arbeiten, auch wenn keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

Entlassungssperre

Der bereits im vorherigen Cura Italia-Dekret eingeführte Stopp der Entlassungen wurde jetzt um drei weitere Monate gegenüber den ersten zwei Monaten verlängert, was bedeutet, dass die gesamte Sperrfrist 5 Monate beträgt.

Babysitter-Bonus und Elternurlaub

Wenn die Schulen bis September geschlossen sind, können berufstätige Eltern bis zu 1.200 Euro für die Kosten der Kinderbetreuung geltend machen, die auch für Sommercamps verwendet werden können. Gesundheitspersonal und Familien mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf einen Gesamtbonus von 2.000 Euro. Eltern mit Kindern unter 12 Jahren können auch einen zusätzlichen Familienurlaub in Höhe von 50 Prozent beantragen.

Aussetzung von Steuerzahlungen

Zahlungen von Mehrwertsteuerabzügen, Sozialversicherungs- und INAIL-Beiträgen, Steuererklärungen, Steuererhebungsunterlagen und Warenmitteilungen gelten bis zum 16. September.

Keine Mehrwertsteuer auf Gel, Gesichtsmasken und persönliche Schutzausrüstung

In diesem Jahr wird auf Masken, Desinfektionsgele und persönliche Schutzausrüstung gegen das Coronavirus keine Mehrwertsteuer erhoben. Ab 2021 wird die Mehrwertsteuer um 5% gesenkt.

Noteinkommen

Eine wirtschaftliche Zulage zwischen 400 und 800 Euro für drei Monate wird in die Noteinkommenssteigerung für diejenigen eingeführt, die keine andere Form der sozialen Unterstützung haben.

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind für kleine Unternehmen und umsatzsteuerpflichtige Eigentümer verfügbar, deren Umsatz im April 2020 weniger als zwei Drittel des Umsatzes des entsprechenden Monats April 2019 betrug.

IRAP-Zahlungsbefreiung

Fast alle Unternehmen werden in diesem Jahr von einem Teil ihrer regionalen Körperschaftsteuer (IRAP) befreit. Mit dem Relaunch-Dekret wird die Befreiung von der Zahlung des für 2019 fälligen Restbetrags des IRAP und der ersten Rate in Höhe von 40% der für 2020 fälligen Vorauszahlung des IRAP für Unternehmen und Selbstständige mit Einnahmen in der Steuerperiode vor dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets von nicht mehr als 250 Millionen Euro eingeführt.