Voraussetzungen, um in Italien zu arbeiten
Voraussetzungen, um in Italien zu arbeiten / Gtres

Ein Urlaub genügt, um sich in Italien zu verlieben. Mit seinen geschichtsträchtigen Städten, atemberaubenden Landschaften, gutem Essen und Kultur ist dies nicht verwunderlich. Immer mehr Auswanderer machen Italien zu ihrer neuen Heimat. An einem Punkt stehen sie alle vor der gleichen Frage: Was brauche ich, um in Italien arbeiten zu können?

EU-Bürger

Wenn Sie EU-Bürger sind, benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis in Italien, da Sie dank der Freizügigkeit das Recht haben, in jedem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten. Um jedoch länger als 90 Tage im Land bleiben zu können, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen Rathaus (commune) beantragen. Sie können die Aufenthaltsgenehmigung nur mit Ihrem Reisepass und durch Ausfüllen des Antrags erhalten.

Nicht-EU-Bürger

Bürger aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, benötigen ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.

Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können, muss Ihr italienischer Arbeitgeber bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde (Sportello Unico per l'Immigrazione) eine Arbeitsgenehmigung beantragen (nulla osta al lavoro). Der Arbeitgeber übernimmt die Verantwortung für den größten Teil des Antragsverfahrens und Sie müssen nur einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, bevor Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Sobald Ihr Arbeitgeber die Genehmigung zur Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers erhalten hat, können Sie ein italienisches Arbeitsvisum bei Ihrer örtlichen italienischen diplomatischen Vertretung beantragen. Bei der Beantragung eines Visums müssen Sie ein ausgefülltes Visumantragsformular, Ihren Reisepass und aktuelle Fotos vorlegen.

Sobald Sie für die Arbeit in Italien zugelassen sind, erhalten Sie ein Einreisevisum bei Ihrem örtlichen italienischen Konsulat, das einen Steuercode enthält, den Sie für jeden anderen bürokratischen Vorgang benötigen.