
Die durch das Coronavirus ausgelöste Krise hat viele Mieter in Italien in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, so dass die italienische Regierung eine Reihe von Hilfsmaßnahmen veranlasst hat. Studenten, die fernab ihrer Heimatstadt studieren, sind besonders stark von der aktuellen Situation betroffen. Hier erklären wir Ihnen, wann es möglich ist, die Minderung oder sogar Aussetzung der Miete zu beantragen.
Für Stundenten, die möglicherweise ihre Studentenwohnung verlassen mussten, gibt es, genau wie für andere Mieter in Italien, bekanntlich keine spezifischen nationalen Regeln in Bezug auf eine Mietminderung. D. h. es gibt kein Gesetz, das das Recht des Mieters auf Mietminderung oder die Verpflichtung des Vermieters festlegt, die fällige Miete zu senken.
Der beste Möglichkeit, eine Mietminderung oder sogar eine Aussetzung der Mietzahlungen zu erreichen (sowohl bei Gewerbe- als auch bei Wohnimmobilien), ist, eine Vereinabrung zwischen den Parteien (Vermieter und Mieter) zu treffen. D. h. dass bei Zahlungsschwierigkeiten, der Eigentümer des Mietobjekts direkt kontaktiert werden sollte, um die Vertragsbedingungen vorübergehend zu ändern.
In einer Erklärung der italienischen Verbraucherschutzorganisation ADUC wird auf die Einzelheiten der Miete für Studenten eingegangen, die ein WG-Zimmer oder eine Wohnung mieten. Obwohl es keine Nachlässe für Studenten gibt, die ein Mietobjekt verlassen, um zu ihren Familien zurückzukehren, können in einigen Fällen Änderungen des Mietvertrages beantragt werden: wenn die Studenten oder einer der Elternteile die Miete mit dem Einkommen aus einer Arbeit erzielt haben, die sie aufgrund der Coronakrise verloren haben.
Die Tatsache, dass die Wohnung nicht genutzt wird, spielt dabei keine Rolle, da die Miete unabhängig davon fällig ist, ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Erasmus-Studenten, die in ihr Heimatland zurückkehren mussten, können jedoch die Aussetzung der Mietzahlungen beantragen, da in diesen Fällen beispielsweise keine Stipendien gezahlt werden. Es kann daher möglich sein, die Vertragsdauer bei Wiedereröffnung der Universitäten zu verlängern.