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Das Noteinkommen 2020 ist eine neue Maßnahme in Italien, die Teil des jüngsten Gesetzesdekrets des italienischen Exit-Plans zur Lockerung der Corona-Beschränkungen ist. Emmanuela Bertucci, Anwältin bei der Verbraucherschutzorganisation ADUC, erklärt uns, worin dieses Noteinkommen besteht, wie es funktioniert, wer Anspruch darauf hat, wie hoch der Betrag ist und wie diese Hilfeleistung beantragt werden kann.

In Bezug auf die dringenden Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik hat das kürzlich im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz über die Wiederaufnahme des Erlasses die Einführung dieses Noteinkommens (bekannt als REM) für den Monat Mai angeordnet. Wie in Artikel 82 hervorgehoben, handelt es sich um eine außerordentliche Einkommensunterstützung für „Haushalte in wirtschaftlicher Not infolge des COVID-19-Gesundheitsnotfalls“, die bestimmte Bedingungen erfüllen. „Die Anträge für das REM müssen bis Ende Juni 2020 eingereicht werden, und die Leistung wird in zwei Raten ausgezahlt“, jeweils in Höhe von 400 Euro.

  • Was ist das durch das Dekretgesetz von 2020 eingeführte Noteinkommen für den Exit-Plans Italiens und wie funktioniert es?

„Dieses Einkommen ist eine wirtschaftliche Unterstützung für Haushalte, die sich aufgrund der Coronakrise in besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Das Gesetzesdekret regelt die Voraussetzungen für die Beantragung, wie und wann und Ausschlussfälle.“

  • Wer ist verantwortlich und was sind die Voraussetzungen, um dieses Noteinkommen zu erhalten?

„Haushalte, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllt sind, sind berechtigt:

  • Wohnsitz in Italien,
  • Familieneinkommen im Monat April niedriger als der Betrag des REM, der an den einzelnen Haushalt gezahlt werden könnte,
  • Vermögen von weniger als 10.000 Euro (zu dem Sie nach dem ersten 5.000 Euro für jedes Mitglied hinzufügen, bis zu maximal 20.000 Euro; 25.000 Euro, wenn sich eines der Haushaltsmitglieder schwerbehindert oder nicht selbstständig ist),
  • ISEE (der entsprechende Indikator für die wirtschaftliche Situation) von weniger als 15.000 Euro.“
  • Wie hoch ist das Noteinkommen?

„Der Grundbetrag liegt bei 400 Euro und kann je nach ISEE-Äquivalenzskala, die in Funktion der Haushaltsmitglieder angewendet wird, bis zu 800 Euro betragen. Wenn eines der Haushaltsmitglieder schwerbehindert oder nicht selbstständig ist, kann der Gesamtbetrag des REM 840 Euro erreichen. Der endgültige Betrag wird in zwei Raten gezahlt, jeweils mit einem Mindestbetrag von 400 Euro.“

  • Wie muss das Noteinkommen beantragt werden?

„Der Zuschuss kann durch einen Antrag beim nationalen Sozialversicherungsträger INPS oder über die mit dem INPS verbundenen Steuerbeistandszentren CAF eingereicht werden.“

  • Wann besteht kein Anspruch auf das Noteinkommen?

„Es gibt auch viele Ausnahmen. Diejenigen, die in ihrem Haushalt ein Mitglied haben, das eine direkte oder indirekte Rente erhält (ohne die ordentliche Invalidenrente), sind nicht anspruchsberechtigt, ebenso wie diejenigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Arbeitsverhältnis mit einem Bruttomonatsgehalt haben, das über dem REM-Betrag liegt; Empfänger des staatlichen Grundeinkommens sowie alle, die bereits den durch das „Cura Italia“-Dekret geregelte 600-Euro-Bonus erhalten haben, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Haftstrafe verbüßt oder in einem Altersheim lebt, das vom Staat bezahlt wird.“

„Schließlich sieht das Gesetzesdekret vor, dass der Antragsteller verpflichtet ist, den erhaltenen Betrag zurückzuzahlen und kann zu einer Strafe verurteilt werden, wenn nachfolgende Überprüfungen und Inspektionen eine mangelnde Berechtigung in Bezug auf die Anforderungen ergeben (dies lässt uns davon ausgehen, dass die Zahlung zunächst ohne gründliche Untersuchung erfolgt).“