Die Rabattsaison hat begonnen.
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Der Sommerschlussverkauf 2023 hat offiziell begonnen. Laut einer von Ipsos im Auftrag von Confesercenti durchgeführten Umfrage zu den Kaufabsichten, planen mehr als 61 % der Italiener, mindestens ein Kleidungsstück, Schuhe und Accessoires im Schlussverkauf zu erwerben, wobei sie ein Budget von 227 Euro pro Person zur Verfügung haben. Und 30 % der Befragten sind kaufbereit, wenn sie das passende Angebot finden. Doch was gibt es Neues in diesem Jahr und vor allem: Welche Tipps gibt es, um böse Überraschungen zu vermeiden? Hier finden Sie es heraus.

Was gibt es Neues im Sommerschlussverkauf 2023?

Die Rabatte im Sommerschlussverkauf 2023 folgen als erstes den neuen Regeln des am 1. Juli in Kraft getretenen Verbraucherkodex, der die Vorschriften für Preisnachlässe, Sonderangebote, den Ausverkauf und den Schlussverkauf ändert.

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 26 vom 7. März 2023 wurde die Europäische Richtlinie 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union erlassen.

Die Neuerung betrifft insbesondere die Angabe von Preisen in Werbeaktionen. So wurde in Artikel 17 die „Ankündigung von Preisnachlässen“ in das Verbraucherschutzgesetz aufgenommen, wonach Einzelhändler ab dem 1. Juli den prozentualen Rabatt, den Endpreis, aber auch den niedrigsten Preis, der in den letzten 30 Tagen für den Artikel galt, angeben müssen. Geschieht dies nicht, wird eine Strafe zwischen 516 und 3.098 Euro fällig.

Ausverkauf und Ratschläge

Doch welche Tipps gibt es für die gerade begonnene Rabattsaison? Worauf sollte man besonders achten? Der Nationale Verbraucherverband hat zehn nützliche Tipps und Hinweise zusammengestellt.

  • Umtausch und mangelhafte Produkte: Der Händler ist verpflichtet, den mangelhaften Artikel zu ersetzen, und ab dem 1. Januar 2022, mit Inkrafttreten des D. Lgs. 170/2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771, ist es nicht mehr erforderlich, den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellen dem Händler zu melden. Es sei daran erinnert, dass die Frist für die Geltendmachung der Rechte 26 Monate ab Warenlieferung beträgt. Im Falle einer Mangelhaftigkeit der Ware hat man das Recht auf Reparatur oder Ersatz. Wenn Reparatur und Ersatz nicht geleistet oder vom Händler wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert wurden oder unmöglich sind, weil z. B. die Größe fehlt, wenn der Mangel trotz des Versuchs des Händlers, die vertragliche Konformität wiederherzustellen, bestehen bleibt, wenn der Händler erklärt hat (oder es aus den Umständen ersichtlich ist), dass er nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher reparieren wird, oder wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass dies gerechtfertigt ist, haben Sie Anspruch auf eine verhältnismäßige Minderung des Preises oder die Rückgabe des Geldes (wenn der Mangel nicht geringfügig ist). Schließlich ist zu beachten: Das Kleidungsstück muss für jeden vom Verbraucher gewünschten Verwendungszweck geeignet sein, der dem Händler spätestens bei Abschluss des Kaufvertrags zur Kenntnis gebracht und vom Händler akzeptiert wurde.
  • Neue Regeln für Preisnachlässe: Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 26 vom 7. März 2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2161, muss der Händler außerdem den vorherigen Preis angeben, d. h. den niedrigsten Preis, der Verbrauchern in den 30 Tagen vor dem Ausverkauf berechnet wurde. Trotz dieser neuen Regeln sollte man bei Rabatten von über 50 % weiterhin vorsichtig sein.
  • Lagerware: Es muss sich um tatsächliche Schlussverkäufe handeln, d. h. die zum Ausverkauf angebotenen Waren dürfen keine Lagerbestände sein. Wenn das Geschäft vor dem Ausverkauf halb leer war und sich zum Zeitpunkt des Schlussverkaufs wieder mit Waren gefüllt hat, ist es wahrscheinlich, dass es sich bei den zum Ausverkauf angebotenen Produkten um Lagerware handelt.
  • Preise vergleichen: Es empfiehlt sich immer, die Preise mehrerer Anbieter zu vergleichen, um eine genauere Vorstellung von dem tatsächlichen Rabatt und dem günstigsten Angebot zu bekommen.
  • Klare Kaufvorstellungen: Bevor Sie das Geschäft betreten, sollten Sie eine klare Vorstellung davon haben, was Sie kaufen möchten. Ein weiterer wichtiger Tipp besteht darin, die Qualität des Produkts anhand des Etiketts zu überprüfen, das die Zusammensetzung des Kleidungsstücks beschreibt.
  • Vertrauenswürdige Shops: Es ist immer ratsam, sich an bewährte Geschäfte zu wenden und Waren zu kaufen, deren Preis oder Qualität Sie bereits kennen.
  • Geschäfte und Schaufenster: Es wird empfohlen, den Preis zu prüfen und nicht in Geschäften einzukaufen, die kein Preisschild aushängen, auf dem der vorherige Preis, der Prozentsatz des Rabatts und der neue Preis angegeben sind.
  • Kleidungsstücke anprobieren: Die Anprobe von Kleidungsstücken liegt im Ermessen des Geschäftsinhabers, es besteht keine Verpflichtung. Wir raten Ihnen jedoch, sich vor Ladenbesitzern in Acht zu nehmen, die Ihnen die Anprobe von Kleidungsstücken verweigern oder eine Vorauszahlung dafür verlangen.
  • Budget setzen: Bevor Sie Ihre Shoppingtour starten, sollten Sie ein Budget festlegen und dieses auch einhalten.
  • Zahlungen per POS: Es sei daran erinnert, dass alle Händler verpflichtet sind, Zahlungen mit Zahlungskarten in beliebiger Höhe zu akzeptieren. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen: die objektiv technische Unmöglichkeit und die Möglichkeit, nur eine Zahlung und einen Debitkartentyp zu akzeptieren.
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Sommerschlussverkauf Kalender 2023: Termine in Ihrer Region

  • Abruzzen: 6. Juli – 31. August
  • Basilikata: 6. Juli – 2. September
  • Provinz Bozen: 14. Juli (Touristenorte 18. August) – 11. August (Touristenorte 15. September)
  • Kalabrien: 6. Juli – 30. August
  • Kampanien: 6. Juli – 30. August
  • Emilia Romagna: 6. Juli – 31. August
  • Friaul-Julisch Venetien: 6. Juli – 30. September
  • Latium: 6. Juli – 16. August
  • Ligurien: 6. Juli – 16. August
  • Lombardei: 6. Juli – 30. August
  • Marken: 6. Juli – 31. August
  • Molise: 6. Juli – 31. August
  • Piemont: 6. Juli – 31. August
  • Apulien: 6. Juli – 15. September
  • Sardinien: 6. Juli – 30. August
  • Sizilien: 6. Juli – 15. September
  • Toskana: 6. Juli – 31. August
  • Provinz Trient: Start- und Enddatum werden von den Händlern unabhängig gewählt
  • Umbrien: 6. Juli – 31. August
  • Aostatal: 6. Juli – 30. September
  • Venetien: 6. Juli – 30. August