Wann ist Wertzuwachssteuer fällig? / Gtres
Wann ist Wertzuwachssteuer fällig? / Gtres

Die Wertzuwachssteuer wird auf den Veräußerungsgewinn bei Immobiliengeschäften (plusvalenza sugli immobili) angewandt und ist somit die positive Differenz zwischen dem erhaltenen Verkaufspreis und dem Kaufpreis bzw. den Baukosten der Immobilie. Wann muss die Wertzuwachssteuer bezahlt werden?

Der Wertzuwachs plusvalenza, wenn er aus dem Verkauf einer Immobilie stammt, die vor weniger als 5 Jahren gekauft bzw. gebaut wurde, wird als Ertrag der Kategorie „sonstiges Einkommen“ behandelt und unterliegt somit der ordentlichen Besteuerung mit den üblichen Einkommensteuersätzen (IRPEF).

Ausnahmen:

  • Immobilien, die durch Erbschaft erhalten wurden;
  • Immobilien, die als Geschenk erhalten wurden, wenn die Person, die die Immobilie schenkt, die Immobilie vor mehr als 5 Jahren gekauft bzw. gebaut hat;
  • in Städten gelegenen Immobilien, die während des Großteils der Zeit zwischen Kauf (bzw. Bau) und Verkauf als Hauptwohnsitz des Veräußerers oder seiner Familie genutzt wurden.

Alternativ zur ordentlichen Besteuerung hat der Verkäufer das Recht, bei der Veräußerung per Erklärung an den Notar zu verlangen, dass eine pauschale Ersatzsteuer von 20% auf den Wertzuwachs erhoben wird.

Originalartikel: Imposte su vendita immobile (Fisco Oggi)