
Zwischen der italienischen Regierung und den Regionen des Landes wurde eine Einigung über die Leitlinien für die nächste Phase des Exit-Plans Italiens nach der COVID-19-Pandemie erzielt. Einige der Bestimmungen traten am 18. Mai 2020 in Kraft. Die Richtlinien für Restaurants, Friseure, Geschäfte, Schönheitssalons, Fitnessstudios und Strände ersetzen die bestehenden Richtlinien des INAIL (Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle in Italien), die als zu restriktiv und kaum umsetzbar galten.
Die Genehmigung des Gesetzes durch die Regierung von Conte beinhaltet die Vereinbarung zwischen der italienischen Regierung und den Regionen über die Richtlinien zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten, die die Richtlinien der Phase 2 des Exit-Plans ersetzen, die als zu anspruchsvoll angesehen wurden.
Wiedereröffnung von Restaurants in Italien
In Bezug auf die Richtlinien für die Wiedereröffnung von Restaurants wird der Mindestabstand zwischen Personen, die nur am Tisch bedient werden dürfen und nicht zur selben Familieneinheit gehören, auf einen Meter. Es ist verboten, innerhalb des Lokals auf einen Tisch zu warten und beim Verlassen des Tisches muss eine Maske getragen werden. Masken sind auch für Kellner und Restaurantleiter obligatorisch, die außerdem 14 Tage lang die Namen der Gäste speichern müssen. Diese Regelung wurde bereits in ganz Italien angewendet. Die gleichen Mindestabstände gelten auch für Bars und Kneipen.
Friseure und Schönheitssalons in Italien
Ab dem 18. Mai dürfen Friseure und Schönheitssalons gemäß den neuen Richtlinien des Exit-Plans nur Kunden mit Termin behandeln, wobei die Art der Behandlung und die erforderliche Zeit im Voraus anzugeben sind. In Schönheitssalons müssen Umhänge und Kittel aus Einwegmaterialien verwendet werden.
Geschäfte und Einkaufszentren in Italien
In Bezug auf die Richtlinien für Geschäfte und Einkaufszentren ist eine Wiedereröffnung ab dem 18. Mai nur möglich, wenn den Kunden eine Maske und Einweghandschuhe zum Berühren der Waren ausgehändigt werden, die nicht desinfiziert werden. Die Anzahl der in einem Geschäft zugelassenen Kunden ist proportional zur Größe des Lokals, wobei pro 25 m2 jeweils ein Kunde zugelassen ist. Zur Wiedereröffnung von Einkaufszentren gehören auch Thermoscanner an den Eingängen zur Kontrolle der Körpertemperatur.
Fitnessstudios und Schwimmbäder in Italien
Die Richtlinien für die Wiedereröffnung von Fitnessstudios und Schwimmbädern, die ab dem 25. Mai wiedereröffnet werden, sehen vor, dass zwischen wartenden Personen ein Mindestabstand von 1 Meter und zwischen trainierenden Personen einen Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden muss. In den Umkleidekabinen sollten getrennte Bereiche eingeführt und die Trainingsgeräte desinfiziert werden. In den Schwimmbädern ist eine Dusche mit Wasser und Seife vor Betreten des Wassers obligatorisch. Für jede Person im Wasser wird eine Fläche von 7 m2 berechnet.
Richtlinien für die Wiedereröffnung von Stränden in Italien
In Bezug auf den Sommerurlaub und die Wiedereröffnung der Strände (ab dem 29. Mai, wobei die Regionen dieses Datum vorziehen können) werden ebenfalls die erforderlichen Mindestabstände verringert. Der Bereich um jeden Sonnenschirm darf eine Fläche von 10 m2 einnehmen, und der Mindestabstand zwischen Sonnenliegen und Strandtüchern beträgt eineinhalb Meter, wobei zwischen Personen im Allgemeinen ein Meter Abstand gehalten werden muss. Wer Zugang zu einer Badeeinrichtungen erhalten möchte, muss diesen im Voraus buchen; die Liste der Personen wird ebenfalls 14 Tage lang aufbewahrt. Gruppenaktivitäten und Sport sind verboten, Sie dürfen jedoch Schlägersportarten im Wasser ausüben. Getränke-Service an den Sonnenschirmen ist möglich, Sonnenliegen werden nach jeder Nutzung desinfiziert. In Bezug auf die Richtlinien für freie Strände bleibt alles der „individuellen Verantwortung“ überlassen, obwohl die Anwesenheit von Sicherheitspersonal empfohlen wird. Die Verwaltung der freien Strände wird von den Gouverneuren der verschiedenen Regionen in Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Handelsverbänden festgelegt.