Unioncasa äußert sich zur europäischen Norm, welche die Sanierung von Tausenden von Gebäuden in Italien erzwingen wird.
Green-Home-Verordnung
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Es wird zunehmend über die neue europäische Richtlinie zu den sogenannten „grünen Gebäuden“ diskutiert, die dazu führen wird, dass Tausende von Gebäuden in ganz Europa saniert werden müssen, um sie auf die effizienteste Energieklasse zu bringen. In Italien liegt die Zahl der zu sanierenden Wohnungen bei fast zwei Millionen, was nach Ansicht von Unioncasa (dem nationalen Verband der Immobilieneigentümer in Italien) eine gründlichere Überlegung über die Angemessenheit der Einführung dieser Norm zum vorgesehenen Zeitpunkt und in der vorgesehenen Art und Weise erforderlich macht, als in anderen europäischen Ländern. Hier erfahren Sie die möglichen Folgen der neuen EU-Gebäuderichtlinie in Italien nach Ansicht des Vorsitzenden von Unioncasa, Flavio Sanvito.

Was ist die EU-Gebäuderichtlinie?

Die EU hat neue Vorschriften zu „grünen Gebäuden“ ausgearbeitet, die als EU-Gebäuderichtlinie bekannt sind und darauf abzielen, öffentliche Gebäude und Wohngebäude durch bessere Isolierung und Energieeffizienz klimafreundlicher zu machen. Ziel ist es, die Sanierungsraten bis 2030 zu verdoppeln.

Die Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie in Italien

Bei 1,8 Millionen Gebäuden in Italien, die nach der neuen EU-Gebäuderichtlinie saniert werden sollen, muss laut Unioncasa unbedingt ein Vergleich angestellt werden. Ein Standard dieser Größenordnung kann nicht wahllos und in einem so kurzen Zeitraum, das heißt bis 2030/2033, auferlegt werden, abgesehen von einigen unklaren Ausnahmen. Was Italien betrifft, so müssen die Auswirkungen einer solchen Vorschrift besonders berücksichtigt werden, und zwar im Hinblick auf das Immobilienerbe, das zu einem großen Teil aus historischen Gebäuden besteht, auf das Klima, das sich von dem der nordeuropäischen Länder stark unterscheidet, und auf die besondere Immobilienwirtschaft, vor allem, wenn man die verschiedenen kleinen Gemeinden betrachtet, aus denen Italien zusammengesetzt ist.

EU-Gebäuderichtlinie: Besonderheiten des italienischen Immobilienerbes

Zu den Variablen, die bei der Anwendung der EU-Richtlinie zu klimaneutralen und nachhaltigen Gebäuden zu berücksichtigen sind, zählen laut Unioncasa Länder wie Italien, wo der Immobilienbestand größtenteils aus Gebäuden besteht, einschließlich solcher von historischem und architektonischem Wert, die oft Einschränkungen unterliegen, anders als zum Beispiel in den nordischen Ländern, die zudem andere klimatische Bedingungen aufweisen.

Die Umweltauswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie in Italien

Vergleicht man die Umweltauswirkungen von Heizungen und Klimaanlagen italienischer Gebäude mit denen von Ländern mit einem raueren Klima und vor allem mit den für hohe Umweltbelastung bekannten Ländern (China, Indien, Russland und die USA, die allein mehr als 65 % der Umweltverschmutzung verursachen), so wird deutlich, dass solche Maßnahmen aufgrund ihres sehr geringen Beitrags zur Schadstoffbelastung keine Priorität darstellen.

Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie in Italien

Nach Ansicht von Unioncasa muss weiterhin die wirtschaftliche Auswirkung auf die Haushalte berücksichtigt werden. Eine Anpassung würde zu durchschnittlichen Ausgaben zwischen 30.000 und 65.000 Euro pro Wohngebäude führen, sodass die Gesamtausgaben leicht 100 Milliarden übersteigen könnten. Hinzu kommt die Unwirtschaftlichkeit für bestimmte Gebäude in Gebieten mit geringem Immobilienwert, für die solch eine Investition nicht ratsam wäre, da sie den Wert der Immobilie übersteigen würde.

Die durch einen Mangel an Informationen und noch mehr durch eine schlecht konzipierte Verordnung hervorgerufene Panikmache wirkt sich bereits negativ auf den Immobilienmarkt aus: Sie erzeugt Misstrauen und eine Abneigung gegen den Kauf energieeffizienter Immobilien und führt zu einem daraus resultierenden und manchmal ungerechtfertigten Wertverlust einer Immobilie, die der Eigentümer im Bedarfsfall veräußern würde.

EU-Gebäuderichtlinie: Haltung der italienischen Banken

Nicht zu übersehen ist auch die Zurückhaltung der Banken, die den Kauf von hochwertigen Immobilien, die aus ihrer Sicht sterile Garantien darstellen würden, nicht finanzieren wollen. Unioncasa bekräftigt in den Worten ihres Vorsitzenden Flavio Sanvito, „dass diese Richtlinie aus den oben beschriebenen offensichtlichen Gründen keine Logik und keinen Konsens unter den beteiligten Parteien finden kann“, und hofft daher, dass sie überarbeitet und erheblich geändert wird. „Wir sind uns alle einig, dass energieeffiziente Gebäude sinnvoll sind, aber mit konkreten Unterscheidungen, mit kongruenten Interventionszeiten und mit Engagement und Rationalität, und nicht mit Zwang. Die Auswirkungen des Superbonus 110 % sollten als Lehre dienen, dass improvisierte und ungeplante Eingriffe nur zu wahllosen Erhöhungen der Material- und Sanierungskosten führen können, wobei im Übrigen in diesem Fall nicht einmal ein staatlicher Eingriff vorgesehen ist“, schließt der Vorsitzende von Unioncasa ab.