
In Italien stellen immer mehr Nicht-Italiener Kreditanträge bei den Banken. Dies geht aus Angaben der Vergleichsportale Facile.it und Mutui.it hervor. Aber welche Bedingungen muss ein Ausländer in Italien erfüllen, um einen Kredit beantragen zu können?
Kreditsummen für Ausländer in Italien
Nach den Angaben von Facile.it und Mutui.it betrug der Anteil der Kreditanträge durch ausländische Käufer in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 fast 12%, was einem Anstieg von etwa 2& im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gleichkommt, als der Wert noch unter 10% lag.
Der durchschnittliche Kreditbetrag ausländischer Antragsteller lag bei 117.340 Euro (-1,2%) und der durchschnittliche Wert der gekauften Immobilien erreichte 157.281 Euro (-7,2%). Bei den Darlehen, die in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 tatsächlich gewährt wurden, betrug der Prozentsatz der Kredite, die an ausländische Staatsbürger vergeben wurden, 8% des Gesamtfinanzierungsbetrags. Dies bedeutet einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2017 (7,2%). Der durchschnittliche Betrag, der ausländischen Kreditnehmern gewährt wurde, belief sich auf rund 112.300 Euro, die durchschnittlich 73% des Immobilienwertes abdecken.
Kreditanträge aus nicht-europäischen Ländern
35% der Kreditanträge stammten von Antragstellern aus nichteuropäischen Ländern. Die meisten Anträge kamen aus Rumänien (21,64% der Anträge), gefolgt von Albanien (11,97%), der Republik Moldau (6,86%) und Marokko (4,58%). Trotz der großen Anzahl chinesischer Gemeinden in Italien liegen die Bürger der Volksrepublik nur auf dem 19. Platz, wenn es um die Beantragung von Darlehen für den Immobilienkauf geht.
Als Ausländer einen Kredit in Italien beantragen
Nach Angaben von Mutui.it gelten für ausländische Antragsteller in Italien zwar dieselben Bedingungen wie für Italiener, viele Banken erachten die italienische Staatsbürgerschaft jedoch als eine Garantie für mehr Sicherheit und fordern von ausländischen Antragstellern oft eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren in Italien. Diese Bedingung hat auch den Zweck, die Echtheit des Wohnsitzes selbst zu überprüfen und so die Anforderungen für die Familienzusammenführung zu dokumentieren. Einige Banken bieten spezielle Produkte für Nicht-EU-Bürger an, die in Italien arbeiten.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass Antragsteller aus einigen Ländern gesetzlich bestimmten Beschränkungen unterliegen, wenn ihre Herkunftsländer keine wechselseitigen Beziehungen zu Italien haben (und Italiener zum Beispiel keine Immobilien in diesen Ländern erwerben können). Für Staatsbürger der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bestehen keine Einschränkungen.
In Ermangelung rechtlicher Einschränkungen sind die Antragsverfahren dann dieselben wie für italienische Kreditnehmer. Zusätzlich müssen mit dem Antrag lediglich eine gültige Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsbescheinigung und das Familienstammbuch vorgelegt werden.
Bei der Beurteilung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden die gleichen Kriterien angewandt wie bei italienischen Kunden. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitsvertrag vorlegen (unbefristete Verträge sind von Vorteil, andernfalls kann es etwas schwieriger werden), die letzten Lohnabrechnungen und eine Kopie des Formulars 730 oder CUD. Selbständige und Unternehmer hingegen müssen ihre letzten Steuererklärungen vorlegen. Einige Banken können auch das Formular F24 und die entsprechenden Quittungen anfordern, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie die aktuellen Abschlüsse und Kontoauszüge der Unternehmen zu überprüfen.
Originalartikel: Mutuando - Mutui per stranieri. Come richiederli