
Wieviel Steuer fällt bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien in Italien an? / Gtres
Mit dem italienischen Haushaltsgesetz für 2019 ist die Abgeltungssteuer auf Mieteinnahmen (cedolare secca) ab dem 1. Januar auch auf Gewerbeimmobilien anwendbar. Hier erklären wir mit Hilfe des von Confedilizia entwickelten Leitfadens, was die neue Gesetzgebung vorsieht.
Abgeltungssteuer 2019 für Gewerbeimmobilien
Ab diesem Jahr kann die cedolare secca auch auf Einnahmen aus der Vermietung von Geschäftslokalen angewandt werden. Die Ersatzsteuer von 21% wird auf die Vermietung von Gewerbeimmobilien angewandt, insofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Mietverträge müssen im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden.
- Die Abzugssteuer für Gewerbeimmobilien kann während der gesamten Laufzeit des Mietvertrages angewandt werden.
- Die neue Steuerverordnung betrifft die Immobilien der Katasterkategorie C/1 und die dazugehörigen mitgemieteten Einrichtungen.
- Die cedolare secca kann bei Geschäftslokalen auf Gebäude mit einer Fläche von maximal 600 m2 angewandt werden. Bei der Berechnung der Fläche sind die Einrichtungen nicht zu berücksichtigen.
- Von der Abgeltungssteuer können natürliche Personen profitieren, die eine Gewerbeimmobilie vermieten. Für den Mieter bestehen keine besonderen Anforderungen.
- Die Ersatzsteuer beträgt 21%.
- Die neue Steuerregelung kann nicht auf Mietverträge angewendet werden, die im Jahr 2019 abgeschlossen wurden und die am 15. Oktober 2018 gültig waren – zwischen denselben Vertragspartnern und für dasselbe Objekt – und die vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit beendet wurden“.
- Das italienische Finanzamt hat angegeben, dass es momentan aufgrund der Aktualisierung der Software zum Kompilieren des RLI-Modell nur möglich ist, die neuen Mietverträge über die lokalen Finanzämter, jedoch nicht elektronisch zu registrieren.
Abgeltungssteuer 2019 für Unternehmen
Vereine, Körperschaften, Unternehmer und Selbständige können die Abgeltungssteuer nicht anwenden.