
Nach der Unterzeichnung eines Mietvertrags in Italien muss der Vermieter dies spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung dem Finanzamt (Agenzia delle Entrate) melden. Dies ist unabdingbar und schützt Vermieter vor möglichen Bußgeldern. Aber welche Schritte sind damit verbunden und was ist bei jedem Schritt erforderlich? Hier erklären wir Ihnen alles zur Registrierung von Mietverträgen in Italien.
Der Vermieter kann einen bereits digital unterzeichneten Vertrag beim italienischen Finanzamt registrieren. idealista bietet Vermietern und Maklern einen kostenlosen Service zur Erstellung von Mietverträgen mit Online-Unterschrift.
Registrierung des Mietvertrages in Italien
Zunächst ist zu beachten, dass die Registrierung von Mietverträgen nur bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen erforderlich ist. Die Registrierung erfordert die Zahlung einer Registrierungsgebühr, die je nach Höhe der Miete variiert.
Um mit der Registrierung von Mietverträgen fortzufahren, ist ein Antrag beim örtlichen Finanzamt erforderlich, der je nach abgeschlossenem Vertrag durch den Vermieter oder den Mieter erfolgen muss.
Es ist zu beachten, dass Sie auf zwei Arten vorgehen können:
- Physische Registrierung von Mietverträgen: Sie müssen zwei Kopien des von beiden Parteien unterzeichneten Originalvertrags, das ausgefüllte Formular RLI, das Formular F24 ELIDE für die Zahlung der Registrierungsgebühr und die Steuermarken mitbringen. Sieht der Vertrag die Cedolare Secca vor, genügt die Vorlage des RLI-Formulars und der zu registrierenden Vertragskopien.
- Online-Registrierung des Mietvertrags: Die Online-Registrierung erfolgt mit der Software „Contratti di locazione e affitti di immobili (RLI)“, die von der Website der Agenzia delle Entrate heruntergeladen werden muss. Alternativ können Sie den „Web“-Modus verwenden, der es Ihnen ermöglicht, den Mietvertrag online über das Internet zu registrieren, ohne die Software herunterzuladen.
Registrierungsgebühr für Mietverträge
Die Registrierungsgebühr für Mietverträge mit ordentlichen Verträgen beträgt 2% der Jahresmiete mit einer Mindestgebühr von 67 €.
Bei ordentlichen Verträgen haben Vermieter und Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Jahresvertrages die Registrierungsgebühr in Höhe von 2% der Jahresmiete zu entrichten. Anders als bei der Erstzulassung und der Verlängerung beträgt die zu entrichtende Gebühr in jedem Fall 2%, sofern sie mindestens der Mindestgebühr von 67 € entspricht.
Bei geförderten Verträgen – mit Cedolare Secca – wird die 2%ige Registrierungsgebühr für Mietverträge auf 70% der Jahresmiete berechnet. Die Beurkundungssteuer wird vollständig entrichtet.
Einen registrierten Mietvertrag kündigen: So geht's
Sobald ein eingetragener Mietvertrag vorliegt, können verschiedene Situationen eintreten, die eine Kündigung dieses Mietvertrags erforderlich machen. Diese Szenarien umfassen:
- Sie möchten die Immobilie an einen Dritten verkaufen: In diesem Fall können Sie nach Rückfrage an Ihren Mieters, ob er am Kauf interessiert ist (Vorkaufsrecht), mit der vorzeitigen Vertragsauflösung fortfahren.
- Nutzungsänderung der Immobilie.
- Das Objekt muss saniert werden, da es stark beschädigt ist und die Anwesenheit des Mieters eine Renovierung nicht möglich macht.
- Der Mieter bewohnt die Wohnung nicht ohne Angabe von Gründen.
Dabei ist zu bedenken, dass es für den Vermieter wesentlich schwieriger ist, die Aufhebung eines eingetragenen Mietvertrages zu beantragen als für den Mieter. Tatsächlich kann der Mieter den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten kündigen, die an den Vermieter (per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) zu richten ist, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Kosten einer vorzeitigen Vertragsauflösung beinhalten die Zahlung der Restrierungssteuer in Höhe von 67 € direkt an die Agenzia delle Entrate.
Wer muss den Mietvertrag bei der Agenzia delle Entrate registrieren?
Der Vermieter hat 30 Tage Zeit, den Mietvertrag zu registrieren und muss den Mieter und den Hausverwalter innerhalb von 60 Tagen benachrichtigen.
Wie registriere ich einen Mietvertrag?
Um einen Mietvertrag zu registrieren, müssen Sie dies über die Website der Agenzia delle Entrate tun oder sich an einen Fachmann wenden, der sich für Sie darum kümmert.
Wie registriere ich einen Mietvertrag mit Cedolare Secca?
Wenn Sie einen Mietvertrag mit Cedolare Secca anmelden müssen, können Sie dies über die Online-Dienste des Finanzamtes, in Ihrem zuständigen Finanzamt oder über einen bevollmächtigten Vermittler tun.
Wie registriere ich einen Mietvertrag bei der Agenzia delle Entrate?
Um den Mietvertrag bei der Agenzia delle Entrate zu registrieren, müssen Sie sich über die Anwendung „RLI Web“ anmelden, ohne eine Software installieren zu müssen.