
Viele Immobilienbesitzer in Italien, die sich dazu entscheiden, Ihr Haus oder Ihre Wohnung für die Kurzzeitmiete zu nutzen, haben oft Fragen bezüglich des Mietvertrages. Aus diesem Grund haben die Handelskammern von Mailand, Monza Brianza und Lodi kürzlich ein Vertragsmodell für die Ferienvermietung vorgestellt.
Zu den Ad-hoc-Vorschlägen, die insbesondere für die Kurzvermietung von Privatpersonen gedacht sind, gehört zum Beispiel, keinen Briefkopf zu nutzen (um Missverständnisse über die Art der Tätigkeit des Vermieters im Keim zu ersticken). Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpflichtung des Mieters, dem Vermieter vor dem Betreten des Hauses alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit der Vermieter die Daten über das Alloggiatiweb unverzüglich an das Polizeipräsidium übermitteln kann.
Es handelt sich um einen Mustervertrag, der von Zeit zu Zeit entsprechend den verschiedenen Bedürfnissen geändert werden kann, sofern diese Änderungen schriftlich erfolgen und mit dem übrigen Text abgestimmt sind. Der ausgefüllte Vertrag für Kurzmieten kann einfach per E-Mail ausgetauscht und bei der Ankunft von den Mietern unterschrieben werden.
Das Modell des Kurzmietvertrages ist kein obligatorisches Instrument, wird von den Immobilienbesitzern aber genutzt, um die rechtliche Beziehung zu den Mietern zu regeln und Risiken zu vermeiden. Zum Beispiel wird die Möglichkeit vorgeschlagen, eine Kaution zu hinterlegen oder die Frage zu klären, was geschieht, wenn der Mieter nicht rechtzeitig zahlt.
Der Mustervertrag für Kurzzeitmieten schlägt sogar eine Art „Etikette“ vor, die den Mieter über Zugangszeiten zum Haus, Rauchverbote, Regeln zur Haltung von Haustieren usw. informiert, da nichts dem Zufall überlassen wird. Diese Regeln müssen, um sie rechtlich anfechten zu können, vom Mieter zu Beginn des Aufenthalts akzeptiert werden.
Originalartikel: Affitti brevi, arriva il contratto-tipo: ecco come funziona (Il sole 24 ore)