
In Italien soll ein neues Gesetz gegen Hausbesetzungen eingeführt werden, das harte Strafen für diejenigen vorsieht, die sich illegal in einem fremden Haus niederlassen.
Die Regierung hat Änderungen am „Sicherheitsgesetz“ des Landes (auf Italienisch „DDL sicurezza“ genannt) gebilligt und einen neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Artikel 634-bis soll diejenigen bestrafen, die sich der illegalen Besetzung einer Immobilie, die als Wohnsitz einer anderen Person bestimmt ist, schuldig gemacht haben. Dabei drohen Haftstrafen von zwei bis sieben Jahren.
Zunahme der Hausbesetzungen in Italien
Der Beschluss, einen neuen Straftatbestand einzuführen, der diejenigen bestrafen soll, die sich widerrechtlich die Immobilie einer anderen Person aneignen, basiert auf der Erkenntnis, dass es ein immer häufiger auftretendes Phänomen gibt: die illegale Besetzung von Wohnungen, das sogenannte Hausbesetzen.

Laut den im Jahr 2023 von Federcasa erhobenen Daten gibt es in ganz Italien über 50.000 illegal besetzte Immobilien, davon sind 30.000 öffentliche Wohneinheiten und 20.000 befinden sich im Besitz von Privatpersonen. Dies ist eine alarmierende Statistik und verdeutlicht ein Problem, das die Wohnungskrise verschärft, da es sich negativ auf verschiedene Faktoren auswirkt:
- Eine anderweitige Nutzung des bewohnten öffentlichen Eigentums, etwa die Übergabe an berechtigte Empfänger von Sozialwohnungen, ist nicht möglich.
- Privates Eigentum darf von den rechtmäßigen Eigentümern weder genutzt, verkauft, an Dritte übertragen noch vermietet werden.
Mit dem neuen Sicherheitsgesetz will die Regierung diesem Phänomen entgegentreten. Dazu wird ein neuer Straftatbestand, und zwar jener der illegalen Besetzung, eingeführt und die Fristen für Zwangsräumungen verkürzt.
Welche Risiken bestehen bei einer illegalen Besetzung einer Immobilie?
Das Problem der illegalen Besetzung von Immobilien ist sicherlich nicht neu. Artikel 633 des Strafgesetzbuchs sah schon immer eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren und eine Geldstrafe zwischen 103 und 1.032 Euro für jeden vor, der sich dazu entschließt, in das Grundstück oder Gebäude einer anderen Person einzudringen. Mit dem neuen Sicherheitsgesetz wird jedoch versucht, sowohl die abschreckende Wirkung des Gesetzes als auch die Folgen illegaler Handlungen zu verstärken, indem in Artikel 634-bis ein spezieller Straftatbestand eingeführt wurde.
Was besagt der neue Artikel zur illegalen Besetzung?
Die neuen Vorschriften des Sicherheitsgesetzes sehen strengere Strafen für diejenigen vor, die sich widerrechtlich fremdes Eigentum oder staatliche Gebäude aneignen.
Artikel 634-bis des Strafgesetzbuches, der durch Artikel 10 des Sicherheitsgesetzes eingeführt wurde, bestraft ausdrücklich:
- Jeden, der durch Gewalt oder Drohung eine Immobilie, die als Wohnsitz für jemand anderen bestimmt ist, oder deren Einrichtungen ohne Eigentumstitel besetzt oder in Besitz hält und die Rückgabe an den Eigentümer oder die Person, die sich rechtmäßig im Besitz der Immobilie befindet, verhindert.
- Jeden, der sich das Eigentum oder die Einrichtungen einer anderen Person durch Täuschung oder Betrug aneignet.
- Jeden, der das besetzte Eigentum an andere überträgt.
Der neue Straftatbestand wird je nach Schwere des begangenen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren geahndet. Weiterhin gilt:
- Eine strafrechtliche Verfolgung ist zwingend erforderlich, wenn die Besetzung eine Person betrifft, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Gebrechlichkeit dazu nicht selbst in der Lage ist.
- Erschwerende Umstände liegen vor, wenn an der Besetzung mehrere Personen beteiligt sind oder Waffen zum Einsatz kommen.
- Es besteht die Möglichkeit einer Strafminderung, wenn der Besetzer die Immobilie innerhalb von 30 Tagen nach der Besetzung oder nach einer Räumungsaufforderung freiwillig räumt.
Was steht im neuen Artikel zu Zwangsräumungen?
Eine der seit langem bestehenden Herausforderungen für die Behörden bei der Verwaltung illegal besetzter Immobilien ist sicherlich die Räumung der Besetzer. In einigen Fällen wurde der Zeitrahmen für das Eingreifen nach richterlicher Anordnung erheblich verlängert, wodurch die Wartezeit der Eigentümer, die den rechtmäßigen Besitz ihres Eigentums zurückerlangen möchten, länger wurde.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, wurde mit dem Sicherheitsgesetz ein weiterer neuer Artikel in das Strafgesetzbuch aufgenommen: der Artikel 321-bis. Dieser Artikel ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, rasch einzugreifen und besetzte Immobilien zu räumen, sogar innerhalb von 10 Tagen nach Anweisung des Richters.
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Doch wann treten die neuen Vorschriften und damit auch der neue Straftatbestand der illegalen Besetzung von Häusern in Kraft? Wie bereits erwähnt, wurde das Sicherheitsgesetz zwar verabschiedet, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Der Gesetzesentwurf muss noch im Senat diskutiert werden: Sobald dieser angenommen ist, wird er dem Präsidenten der Republik zur Unterzeichnung vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht, wodurch er in allen Punkten zum Gesetz wird.
Wie meldet man die illegale Besetzung seines Eigentums in Italien?
Wie zeigt man die illegale Besetzung seines Eigentums an? Während man darauf wartet, dass das Gesetz in Kraft tritt und somit die neue, in den vorherigen Abschnitten erwähnte, obligatorische Strafverfolgung und Räumung eingeführt wird, muss ein bestimmtes Verfahren befolgt werden.
Zunächst ist es wichtig, Beweise für die tatsächliche Besetzung Ihres Hauses zu sammeln. Zu den verschiedenen Methoden, auf die man zurückgreifen kann, gehören:
- Fotos und Videoaufnahmen, die das Verbrechen dokumentieren.
- Aussagen von Nachbarn oder anderen Bewohnern des Gebäudes.
An diesem Punkt kann man eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden einreichen – entweder bei der Polizei, den Carabinieri oder sogar der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich zu den Beweisen ist es notwendig, so viele detaillierte Informationen wie möglich darüber vorzulegen, wann die Besetzung stattgefunden hat. In der Regel entspricht dies dem Datum, an dem das Verbrechen erstmals bemerkt wurde, oder, falls früher geschehen, basierend auf den Aussagen der Nachbarn. Zudem müssen Angaben zur Identität oder den Merkmalen der Besetzer gemacht werden.
Während die Strafverfolgungsbehörden die entsprechenden Ermittlungen einleiten, kann man gleichzeitig eine Zivilklage einreichen und die Räumung der besetzten Immobilie beantragen, indem man sich an das Gericht wendet. Je nach den Umständen kann es notwendig sein, Folgendes zu unternehmen:
- Eine Klage nach Artikel 948 des Zivilgesetzbuches zum Nachweis der Eigentumsrechte einer Person an der Immobilie.
- Eine Klage auf Rückgabe des Eigentums gemäß Artikel 1168 des Zivilgesetzbuches, in welcher beim Richter beantragt wird, das Eigentum räumen zu lassen.
Das Verfahren kann recht komplex sein, daher ist es ratsam, die Unterstützung eines vertrauenswürdigen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Wenn die Besetzung durch einen säumigen Mieter erfolgt, der sich trotz Kündigung des Mietvertrags weigert, die Immobilie zu räumen, ist es außerdem möglich, das Gericht zu ersuchen, um mit der Zwangsräumung der Immobilie fortzufahren.