
Bis zum 18. Mai 2020 können die Einwohner Roms das von der italienischen Regierung angekündigte außerordentliche Wohngeld zur Unterstützung der Mieter beantragen, das je nach Region unterschiedlich unterschiedlich ausfällt. Beantragen können die Fördergelder Familien, die aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und in öffentlichen oder privaten Mietwohnungen leben.
Mit dieser außerordentlichen Beihilfe zur Zahlung der Miete für das Jahr 2020 unterstützt die Stadt Rom Bürger, deren Haushaltseinkommen aufgrund der COVID-19-Pandemie um mindestens 30% gesunken ist.
Wie es auf der Website von Rom heißt, „muss für den Antrag ein Formular ausgefüllt werden, das vom Ministerium für Kulturerbe und Wohnungspolitik erarbeitet wurde. Es ist im Internet oder in Papierform bei bestimmten Zeitungshändlern erhältlich“.
Der Antrag muss bis spätestens 18. Mai 2020 eingereicht werden und kann nur auf folgende Weise gestellt werden:
- Online auf dem Roma Capitale-Portal;
- 4-seitiges Formular in Papier, das bei den Zeitungshändlern erhältlich ist, die eine Vereinbarung mit der Stadt Rom getroffen haben.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie Ihres gültigen Ausweises;
- eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Aufenthaltskarte (für Nicht-EU-Bürger);
- 3 Zahlungsnachweise für die monatliche Miete.
Die Behörden weisen auch darauf hin, dass „die Ausweiskopie dem Antrag zwingend beigefügt werden muss. Die Kopie der Aufenthaltserlaubnis und der Zahlungsbelege könne, falls sie nicht vorliegen sollten, später nachgereicht werden. Diese Dokumente sind für die Auszahlung des Wohngeldes zwingend erforderlich und müssen, unter Angabe der Vorgangsnummer, direkt an das Ministerium für Kulturerbe und Wohnungspolitik (Dipartimento Patrimonio e Politiche Abitative - Direzione Politiche Abitative UO Assistenza Alloggiativa Ufficio Contributo Affitto) gesendet werden“.