
Immer mehr Mietverträge in Italien werden online über die Website des italienischen Finanzamtes (Agenzia delle Entrate) registriert. Seit 2001 wurden etwa 25 Millionen Verträge online registriert. Hier erklären wir Ihnen, wie die Online-Registrierung funktioniert.
Alle Verträge über die Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Italien, einschließlich der Vermietung von ländlichen Grundstücken und mehrwertsteuerpflichtigen Mietverträgen, müssen vom Mieter (conduttore) oder Eigentümer (locatore) registriert werden, unabhängig von der Höhe der vereinbarten Miete.
Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht bei Mietverträgen, deren jährliche Gesamtdauer nicht 30 Tage überschreitet. Der Vertrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss oder Inkrafttreten registriert werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist. Der Mietvertrag kann auf folgende Weise registriert werden:
- Online-Registrierung beim Finanzamt. Dieser Weg ist für Immobilienmakler und Eigentümer von mindestens 10 Immobilien obligatorisch und für alle anderen Steuerzahler optional, insofern sie Online-Transaktionen durchführen können;
- Registrierung vor Ort. In diesem Fall müssen Sie sich an das örtliche Finanzamt wenden und das RLI-Formular ausfüllen;
- Ernennung eines professionellen Vermittlers (Makler, Handelsverbände, usw.) oder eines Bevollmächtigten.
Für das Online-Verfahren müssen Sie bei Fisconline/Entratel registriert sein. In diesem Fall müssen Sie für die Registrierung des Mietvertrages und für die Zahlung der anfallenden Registrierungs- und Stempelgebühren die Anwendung RLI nutzen. Dieses können Sie auf Ihrem PC installieren oder auf der Website nutzen (keine Installation erforderlich).
Für die Registrierung bei RLI web müssen Sie eine Kopie des Vertrages als TIF-, TFF- oder PDF/A-Datei anhängen. Sollten folgende Merkmale vorliegen, ist es nicht zwingend erforderlich, eine Kopie des Mietvertrages beizufügen:
- Vermietung von Wohngebäuden;
- der Vertrag wird zwischen natürlichen Personen geschlossen, die nicht in Ausübung ihres Berufes handeln;
- die Anzahl der Vermieter bzw. Mieter überschreitet nicht drei;
- die Anzahl der vermieteten Wohneinheiten überschreitet nicht drei;
- der Vertrag enthält nur die Regelung des Mietverhältnisses und keine weiteren Vereinbarungen.
Wenn Sie das Feld Sonderfälle ausfüllen (casi particolari), muss der Mietvertrag immer beigefügt werden. Die Online-Registrierung beim Finanzamt hat folgende Vorteile:
- Sie können den Mietvertrag anhand von Mustervorlagen erstellen und Ihren Bedürfnissen anpassen;
- die fälligen Steuern werden fehlerfrei berechnet;
- Sie können die fälligen Steuern sicher online zahlen.
Es stehen drei Zahlungsarten zur Verfügung: direkt per Lastschrift vom Konto des Steuerzahlers, per Lastschrift vom Konto des Vermittlers, der die Gebühr im Namen des Finanzamts abbucht, und direkt per Lastschrift vom Konto des Vermittlers.
Originalartikel: Affitti online, più di 25 milioni i documenti trasmessi dal 2001 (Fisco Oggi)